GEMA-Meldungen sind spätestens 1 Woche nach der Veranstaltung direkt beim Schwäbischen Chorverband (Frau Brocks brocks(at)s-chorverband.de) einzureichen. Das passende Formular für Ihre Meldung finden sie unter diesem Link:
Link -alles rund um die GEMA
Bis 10.1. sind jährlich die Daten der zu Ehrenden und Verstorbenen der Vereine an die SKMN Geschäftsstelle zu melden. Geehrt werden nur aktive Sängerinnen und Sänger.
(SKMN-Geschaeftsstelle(at)skmn1879ev.de)
Aktuelle Konzerttermine und Flyer können per Email an die Geschäftsstelle geschickt werden. Die Veröffentlichung erfolgt auf der SKMN-Webseite und auf der SKMN-FacebookSeite. Einladungen zu Konzerten werden an alle Vereinsvorstände weitergeleitet.
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31. März - jährlich - Annahmeschluss für Anträge auf Bezuschussung von Konzerten, Instrumentenkauf, Reparatur und Anschaffung von Notenmaterial beim Schwäbischen Chorverband
Achtung: Ab 2015 gibt es keine Landeszuschüsse mehr für:
- Konzerte mit überörtlichem Charakter (die Förderung erfolgt über Haushaltsmittel des SCV),
- die Anschaffung von wertvollem Notenmaterial,
- die Anschaffung und Reparatur von Flügeln und Klavieren bzw. E-Pianos.







